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AGB

SENS GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Entgegenstehende oder Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, SENS Aktionswaren GmbH hat Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Angebote, Aufträge

1. Angebote von SENS GmbH sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Zwischenverkäufe sind vorbehalten.

2. Aufträge des Käufers werden für SENS GmbH durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung GmbH (auch Rechnung, Lieferschein oder Auftragsbestätigung) verbindlich.

Berechnung

1. Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von SENS GmbH berechnet; diese gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Erstkunden haben SENS GmbH unverzüglich ihre, die Umsatzsteuer betreffende Identifikationsnummer bekanntzugeben. Bei Mißbrauch oder Nichtbeachtung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften haften die Vertragspartner SENS GmbH für alle hieraus entstehenden Nachteile.

3. Sollte SENS GmbH in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung seine Preise allgemein erhöhen, so ist der Käufer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Preiserhöhung beruht ausschließlich auf einer Erhöhung der Frachtbriefe. Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei auf Dauer angelegten Lieferverträgen (Dauerschuldverträge mit Großabnehmern, Vertragshändlern etc.)

Zahlung

1. Rechnungen sind 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum in bar ohne jedwede Abzüge zahlbar. Bei überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern SENS GmbH nicht selbst darüber hinaus gehende Zinsverpflichtungen zu erfüllen hat. Im Falle des Verzuges bleiben die gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Darüber hinaus werden etwaige Restschulden aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Anderweitig vereinbarte Zahlungsziele werden schriftlich auf den gestellten Lieferscheinen u.o Rechnungen von SENS GmbH unter " Zahlungsbedingungen : " vermerkt. Dieses mit Datum vermerkte Zahlungsziel ist für den Käufer bindend.

2. Die Hereingabe von Schecks und Wechseln bedarf der Zustimmung von SENS GmbH; sie erfolgt zahlungshalber. Höchstlaufzeit für Wechsel ist neunzig Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer u.ä. Abgaben ab dreißig Tagen nach Rechnungsdatum gehen zu Lasten des Käufers.

3. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit zu stellen, so ist SENS GmbH, soweit SENS GmbH noch nicht geleistet hat zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zuleisten.

5. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von SENS GmbH endgültig verfügbar ist.

6. SENS GmbH behält sich vor, Zahlungen, unabhängig von einer etwaigen Bestimmung des Käufers, zuerst zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden; und zwar in der gesetzlichen Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

8. Die Lieferfrist von SENS GmbH ruht, solange der Käufer sich wegen einer Verbindlichkeit gegenüber SENS GmbH ganz oder zu einem nicht ganz unerheblichen Teil im Verzug befindet.

Lieferung

1. SENS GmbH ist jederzeit bemüht, schnellstmöglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht.

2. Sofern abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer, im Falle des Verzuges von SENS GmbH mit der Lieferung, hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Wochen beträgt.

3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an SENS GmbH muß vorbehalten bleiben.

4. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware ein Lager von SENS GmbH verläßt, und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie SENS GmbH zur Verfügung gestellt wird.

5. Wenn Packmittel von Seiten des Herstellers bereitgestellt werden, gelten ggf. ergänzend dessen besondere Bedingungen.

Höhere Gewalt, Vertragshindernisse

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehr oder Versandstörungen, Feuerschäden, überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Arbeitskräfte, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge der Störung die Lieferung um mehr als acht Wochen ab dem angemessenen oder vereinbarten Liefertermin verzögert, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen von SENS GmbH, gleich welcher Art, ist SENS GmbH nicht verpflichtet, Deckungskäufe bei Dritten zu tätigen. SENS GmbH ist in diesem Falle weiter berechtigt, Teillieferungen aus den verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung eines etwaigen Eigenbedarfs zusammenzustellen und unter die Käufer nach eigenem Ermessen zu verteilen.

Versand

1. SENS GmbH behält sich die Wahl des Versandweges und die Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluß eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten etc., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über.

3. Transportversicherung durch SENS GmbH erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers gegen Kostenerstattung.

Mängelrügen

1. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich spätestens binnen einer Woche nach Eintreffen der Ware unter übersendung von Belegen, ggf. Mustern, Packzetteln sowie Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der ggf. auf der Verpackung befindliche Signaturen erhoben werden.

2. Bei verborgenen Mängeln muß die schriftliche Rüge unverzüglich spätestens jedoch binnen zwei Monaten nach Eintreffen der Ware erfolgen. Die Beweislast für die Verborgenheit des Mängel trägt der Käufer.

3. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von SENS GmbH zurückgesandt werden, nur dann gehen die Kosten hierfür zu Lasten von SENS GmbH.

4. Transportschäden müssen zur Vermeidung des Verlustes von Schadensersatzansprüchen sofort bei Anlieferung der Ware vom Käufer beim Frachtführer reklamiert und unter Zeugen zu Protokoll gegeben werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Vermittlungsprovisionen; Kundenschutz an Dritte

Von SENS GmbH vereinbarte Vermittlungsprovisionen an Dritte beziehen sich lediglich auf das Vertraglich vereinbarte Einzelgeschäft. Provisionen auf Folge-Geschäften mit dem betreffenden Käufer werden nicht gewährt. Kundenschutz für den Vermittler SENS GmbH gegenüber besteht nicht. Mündliche Vereinbarungen mit SENS GmbH bedürfen einer rechtskräftigen, schriftlichen Grundlage. Vermittlungsprovisionen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler gezahlt. Der Provisionssatz muß für jedes getätigte Geschäft im Vorwege durch beide Parteien schriftlich in % und DM bestätigt werden. Provisionszahlungen werden erst nach erfolgter Zahlung des Käufers und nach endgültiger Verfügbarkeit auf dem Konto von SENS GmbH plus 10 Tage zur Auszahlung fällig. Eventuelle Nachforderungen oder Schadensansprüche durch den Käufer vermindern die Provision um den auf die Gesamtsumme bezogenen Prozentsatz der gezahlten Provision. überzahlte Provisionen sind Rückerstattungspflichtig. Vereinbarungen zwischen SENS GmbH und Vermittlern berühren den Käufer nicht.

Eigentumsvorbehalt

1. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit SENS GmbH, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks oder Wechseln, erfüllt hat. Bei laufenden Rechnungen gilt auch das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt.

2. SENS GmbH ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne vom Vertrag zurückzutreten die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen falls dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber im Verzug ist. SENS GmbH ist alternativ berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn SENS GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Veräußert der Käufer die von SENS GmbH gelieferte Ware-gleichgültig in welchem Zustand, so tritt er damit sofort die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen aus Warenlieferungen an SENS GmbH ab.

3. Auf Verlangen von SENS GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

4. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschrängt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von SENS GmbH für die mitveräußerte Vorbehaltsware.

Gerichtsstand; Erfüllungsort; Wirksamkeitsklausel

1. Ausschließlicher Gerichtstand ist Hamburg.

2. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Hamburg.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs - u. Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teilen hiervon sowie das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht. Eine mögliche unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche, wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.